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Dauer des Verbraucherinsolvenzverfahrens

Neuregelung für Insolvenzanträge ab dem 01.10.2020:

Die schon lange angekündigte Verkürzung der Insolvenzlaufzeit bzw. des Restschuldbefreiungsverfahrens auf 3 Jahre ist nun endlich in Kraft getreten. Sie gilt für alle Insolvenzanträge, die ab dem 01.10.2020 gestellt worden sind.


Bei Antragstellung zwischen dem 17.12.2019 und dem 01.10.2020 bleibt es bei der gestaffelten Restschuldbefreiungsdauer. es soll weiterhin die schrittweise Verkürzung der Abtretungsfrist gelten. Die Restschuldbefreiung wird Ihnen in diesen Fällen aber spätestens am am 17. Juli 2025 erteilt.


Für alle vor dem 17.12.2019 gestellten Anträge bleibt es bei der ursprünglichen Verfahrensdauer (siehe dazu weiter unten: Alte Regelung).



Diese Dauer von jetzt 3 Jahren setzt sich wie folgt zusammen:


  • Vorbereitungsphase: Vor der Einreichung des Antrags auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens müssen zunächst einmal verschiedene Dinge erledigt werden wie Erstberatung, Kontaktaufnahme mit allen Gläubigern, aktuelle Forderungsaufstellung, Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans, Durchführung des außergerichtlichen Versuchs der Schuldenbereinigung sowie Ausarbeitung und Einreichung der Anträge auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens, auf Stundung der Verfahrenskosten und auf Erteilung der Restschuldbefreiung beim zuständigen Amtsgericht. Wenn wir alle nötigen Informationen von Ihnen schnellstmöglich zur Verfügung gestellt bekommen und alle Gläubiger ihrer gesetzlichen Informationspflicht zeitnah nachkommen, kann diese Vorbereitungsphase vor Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens nach etwa sechs bis acht Wochen beendet sein. Im Normalfall müssen Sie aber mit einer Dauer von drei bis vier Monaten rechnen.
  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Nach Einreichung des Antrags auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens liegt es nun beim zuständigen Gericht das Verfahren zu eröffnen. Dies geschieht im besten Fall nach etwa zwei Wochen, kann sich aber unter Umständen auch noch um mehrere Wochen verzögern etwa wenn das zuständige Gericht beschließt, vor Eröffnung noch erfolglos den gerichtlichen Versuch der Schuldenbereinigung durchzuführen.
  • Durchführung des gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens:   Ab Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens durch das zuständige Gericht dauert es nun bei Eröffnung ab dem 01.10.2020 3 Jahre bis Ihnen die Restschuldbefreiung erteilt wird. Selbst wenn das Verbraucherinsolvenzverfahren nach Ablauf dieser drei Jahre noch nicht beendet sein sollte, wird Ihnen mit Ablauf von drei Jahren nach Eröffnung die Restschuldbefreiung erteilt.
       

Nutzen Sie diese schuldnerfreundliche Gesetzesänderung aus, um nun deutlich früher Ihr Insolvenzverfahren beenden und ohne Schulden in einen neuen Lebensabschnitt starten zu können!

Um möglichst zeitnah nach Inkrafttreten der neuen Gesetzeslage den Insolvenzantrag stellen zu können, ist es allerdings weiterhin nötig, zuvor den gesetzlich vorgeschriebenen außergerichtlichen Versuch der Schuldenbereinigung durchzuführen.



Alte Regelung:

Die Dauer des Verbraucherinsolvenzverfahrens kann abhängig davon, wie hoch die monatlichen Raten ausfallen, die Sie aufgrund Ihrer finanziellen Situation in der Lage zu leisten imstande sind, zwischen etwas mehr als drei und maximal etwas über sechs Jahren variieren. Im Normalfall dauert die Verbraucherinsolvenz 72 Monate. Unter bestimmten Umständen können Sie die Dauer bis zur Restschuldbefreiung auch verkürzen. So können Sie die Restschuldbefreiung nach nur drei Jahren erlangen, wenn es Ihnen gelingt in dieser Zeit mindestens 35 % Ihrer Schulden und die Verfahrenskosten zu begleichen. Auf fünf Jahre können Sie die Zeit bis zur Restschuldbefreiung verkürzen, wenn Sie bis dahin die Verfahrenskosten von etwa 2.000 - 2.500 € (Gerichtskosten und Vergütung des Insolvenzverwalters bei keinem oder nur sehr geringem pfändbaren Einkommen) bezahlt haben.




Möchten Sie weiterführende Informationen haben, klicken Sie einfach auf die jeweiligen Begriffe oder vereinbaren Sie hier einen persönlichen Termin für ein ausführliches Informationsgespräch.


Wir führen weiterhin persönliche Beratungen auch telefonisch oder über Videokonferenzen durch!

 
 
 
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