Neuregelung für Insolvenzanträge ab dem 01.10.2020:
Die schon lange angekündigte Verkürzung der Insolvenzlaufzeit bzw. des Restschuldbefreiungsverfahrens auf 3 Jahre ist nun endlich in Kraft getreten. Sie gilt für alle Insolvenzanträge, die ab dem 01.10.2020 gestellt worden sind.
Bei Antragstellung zwischen dem 17.12.2019 und dem 01.10.2020 bleibt es bei der gestaffelten Restschuldbefreiungsdauer. es soll weiterhin die schrittweise Verkürzung der Abtretungsfrist gelten. Die Restschuldbefreiung wird Ihnen in diesen Fällen aber spätestens am am 17. Juli 2025 erteilt.
Für alle vor dem 17.12.2019 gestellten Anträge bleibt es bei der ursprünglichen Verfahrensdauer (siehe dazu weiter unten: Alte Regelung).
Diese Dauer von jetzt 3 Jahren setzt sich wie folgt zusammen:
Nutzen Sie diese schuldnerfreundliche Gesetzesänderung aus, um nun deutlich früher Ihr Insolvenzverfahren beenden und ohne Schulden in einen neuen Lebensabschnitt starten zu können!
Um möglichst zeitnah nach Inkrafttreten der neuen Gesetzeslage den Insolvenzantrag stellen zu können, ist es allerdings weiterhin nötig, zuvor den gesetzlich vorgeschriebenen außergerichtlichen Versuch der Schuldenbereinigung durchzuführen.
Alte Regelung:
Die Dauer des Verbraucherinsolvenzverfahrens kann abhängig davon, wie hoch die monatlichen Raten ausfallen, die Sie aufgrund Ihrer finanziellen Situation in der Lage zu leisten imstande sind, zwischen etwas mehr als drei und maximal etwas über sechs Jahren variieren. Im Normalfall dauert die Verbraucherinsolvenz 72 Monate. Unter bestimmten Umständen können Sie die Dauer bis zur Restschuldbefreiung auch verkürzen. So können Sie die Restschuldbefreiung nach nur drei Jahren erlangen, wenn es Ihnen gelingt in dieser Zeit mindestens 35 % Ihrer Schulden und die Verfahrenskosten zu begleichen. Auf fünf Jahre können Sie die Zeit bis zur Restschuldbefreiung verkürzen, wenn Sie bis dahin die Verfahrenskosten von etwa 2.000 - 2.500 € (Gerichtskosten und Vergütung des Insolvenzverwalters bei keinem oder nur sehr geringem pfändbaren Einkommen) bezahlt haben.
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