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Kann ich als Selbständiger auch ein P-Konto einrichten?


Grundsätzlich kann man auch als Selbständiger ein P-Konto eröffnen und führen. Schwieriger wird es allerdings, wenn Sie unregelmäßige Einkünfte haben, die in einigen Monaten den pfändungsfreien Betrag übersteigen und in anderen hingegen deutlich darunter liegen. Ähnlich problematisch ist es, wenn Sie von den Zahlungseingängen noch Ihre Krankenkasse oder Betriebsausgaben und ähnliches begleichen müssen.  Selbständige sind gemäß § 850i ZPO so zu stellen wie ein Angestellter mit vergleichbarem Einkommen,
Sie haben also einen Anspruch darauf, dass Ihnen nach Abzug aller Kosten monatlich genauso viel verbleibt wie einem vergleichbarem Angestellten. In diesem Fall müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Amtsgericht stellen. Dabei wird das Amtsgericht Ihr fiktives Gehalt berechnen und Ihnen dann gegebenenfalls einen höheren Freibetrag "während eines angemessenen Zeitraumes" zusprechen.

Sollten Sie weiterführende Fragen zum Pfändungsschutzkonto haben oder schnell eine P-Kontobescheinigung benötigen, kontaktieren Sie uns bitte oder vereinbaren Sie hier einen Termin.

 
 
 
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