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Ich habe einen Eintrag bei der SCHUFA. Wie kann ich diesen löschen lassen?

Was ist die SCHUFA eigentlich?


Bei der SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) handelt es sich um die größte und bekannteste Wirtschaftsauskunftei Deutschlands mit Daten von mehr als 66 Millionen Bundesbürgern. Diese stellt sie Unternehmen zur Verfügung, damit diese Informationen über die Zahlungsmoral eines ihnen unbekannten zukünftigen Vertragspartners erhält. Das Recht, diese Informationen von der SCHUFA zu erhalten, erteilen Sie dem jeweiligen Unternehmen mit Unterzeichnung der sog. SCHUFA-Klausel. Ein sog. SCHUFA-Auszug wird z.B. im Normalfall bei Abschluss eines neuen Mietvertrags vom Vermieter verlangt.

In der SCHUFA werden die folgenden Informationen gespeichert:

  • Basisdaten zu Ihrer Person: Name, Geburtsdatum, Anschrift, Geburtsort
  • Vertragsbeziehungen und Verträge: Informationen über die Aufnahme und vertragsgemäße Durchführung eines Geschäftes wie z.B. Girokonten, Ratenkredite, Kreditkarten, Pfändungsschutzkonten, Basiskonten, Mobilfunkverträge (sog. positive SCHUFA-Einträge)
  • Zahlungsverhalten: Alle Informationen über unbestrittene, fällige und mehrfach angemahnte oder titulierte Forderungen sowie deren Erledigung und Informationen zu missbräuchlichem oder sonstigem betrügerischem Verhalten wie Identitäts- oder Bonitätstäuschungen (sog. negative SCHUFA-Einträge)
  • Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen (Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren).

Die SCHUFA ist aber nicht die einzige (Wirtschafts-) Auskunftei in Deutschland. Neben der SCHUFA gibt es noch ca. 500 weitere Auskunfteien in Deutschland. Die größten unter diesen sind Accumio Finance Service, Crif Bürgel, Creditreform Boniversum und Infoscore Consumer Data. Alle Ausführungen zur SCHUFA gelten genauso für alle anderen Auskunfteien.


Was kostet mich eine Schufa Auskunft?

Es gibt bei der Schufa verschiedene Produkte mit teilweise sehr großen Preisunterschieden. Im Normalfall sollte aber die sog. Datenkopie für Ihre Anforderungen ausreichen. Diese ist einmal jährlich kostenlos erhältlich. Sie können diese hier beantragen.



Wie bekomme ich einen negativen SCHUFA-Eintrag?

Es gibt hier verschiedene Fallkonstellationen, die in der Folge kurz erläutert werden sollen:

 

1. Nichtzahlung einer fälligen Forderung: Um einen negativen SCHUFA-Eintrag zu bekommen, müssen bei Nichtzahlung einer fälligen Forderung verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:
  • So müssen Sie  zunächst mindestens zwei schriftliche Mahnungen nach fälliger Forderung erhalten haben, denen Sie nicht widersprochen haben.
  • Die beiden Mahnungen müssen dabei mit einem Abstand von mindestens vier Wochen erfolgen.
  •  Zudem muss Ihnen in mindestens einer der beiden Mahnungen ein negativer Schufa-Eintrag angedroht worden sein und
  • die Forderung wurde trotz Mahnungen nicht beglichen.

 

2. Vollstreckbarer Titel: Sollte einer Ihrer Gläubiger einen vollstreckbaren Titel (Vollstreckungsbescheid, rechtskräftiges gerichtliches Urteil, gerichtliche Vergleiche, Insolvenztabelle) gegen Sie besitzen, kann ebenfalls ein Eintrag in der SCHUFA erfolgen.

 

 3. Fristlose Kündigung wegen Zahlungsrückstand: Darf ein Vertrag (z.B. Mobilfunkvertrag) wegen offener Forderungen fristlos gekündigt werden, kann ebenfalls ein Eintrag bei der SCHUFA erfolgen, wenn Sie zuvor über die bevorstehende Eintragung informiert worden und der Zahlung trotzdem nicht nachgekommen sind.


Wann werden negative Schufa Einträge gelöscht?


Für die Löschung von Schufa Einträgen gibt es feste Speicherfristen. Im folgenden sehen Sie eine Auflistung der wichtigsten Speicherfristen:


Sofortige Löschung


  • Bürgschaften werden sofort gelöscht, wenn die Hauptschuld (Kredit) beglichen ist.
  • Giro- und Kreditkartenkonten werden sofort gelöscht, wenn das Konto vom Kunden aufgelöst wird.
  • Informationen über Pfändungsschutzkonten oder Basiskonten werden gelöscht, sobald die Beendigung bekannt gegeben wird.


Löschung taggenau nach 3 Jahren


  • Forderungen werden drei Jahre nach Ausgleich derselben gelöscht. Zur vorzeitigen Löschung siehe unten.
  • Informationen über Kredite werden taggenau nach drei Jahren nach Ausgleich der offenen Forderungen gelöscht.
  • Die Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte (Vermögensauskunft und Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft) werden nach drei Jahren gelöscht. Zur vorzeitigen Löschung siehe unten.
  • Informationen über den Missbrauch eines Kontos oder einer Karte durch den rechtmäßigen Kontoinhaber werden nach drei Jahren gelöscht.
  • Informationen über Insolvenzverfahren oder Restschuldbefreiungsverfahren werden taggenau drei Jahre nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder des Restschuldbefreiungsverfahrens gelöscht. Ebenso verhält es sich mit Informationen über die Abweisung eines Insolvenzantrages mangels Masse und solchen über die Versagung der Restschuldbefreiung.


Löschung von falschen oder fehlerhaften Schufa Einträgen


Um einen falschen oder fehlerhaften Schufa Eintrag zu löschen, bietet sich immer die gleiche Vorgehensweise an:

Zunächst sollten Sie sich direkt an den veranlassenden Gläubiger wenden und der Forderung widersprechen. Gleichzeitig müssen Sie den verantwortlichen Gläubiger zum Widerruf und der Löschung des Schufa-Eintrages auffordern. Derjenige, der die falsche Eintragung veranlasst hat, ist nämlich auch zum Widerruf gegenüber der Schufa verpflichtet. Er haftet dementsprechend auch für die Folgen eines unrichtigen Eintrags. Steht in Ihrer Schufa-Auskunft, dass der Eintrag von einem Inkassobüro oder einem Rechtsanwalt vorgenommen wurde, so wenden Sie sich zunächst an diese Institution. Es ist nicht sinnvoll, sich direkt an die Schufa zu wenden, da nur der eintragende Gläubiger die Löschung bewirken kann.


Vorzeitige Löschung von Schufa Einträgen bei Einträgen aus den Schuldnerverzeichnissen des zentralen Vollstreckungsgerichts


Für Einträge aus den Schuldnerverzeichnissen des zentralen Vollstreckungsgerichts (Nichtabgabe der Vermögensauskunft, Gläubigerbefriedung ausgeschlossen oder Gläubigerbefriedung nach einem Monat nicht nachgewiesen) besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen Löschung bei der Schufa.


Voraussetzung für eine vorzeitige Löschung der oben aufgezählten Einträge ist gemäß § 882e ZPO zunächst, dass dem zentralen Vollstreckungsgericht:


  1. die vollständige Befriedigung des Gläubigers nachgewiesen worden ist;
  2. das Fehlen oder der Wegfall des Eintragungsgrundes bekannt geworden ist oder
  3. die Ausfertigung einer vollstreckbaren Entscheidung vorgelegt wird, aus der sich ergibt, dass die Eintragungsanordnung aufgehoben oder einstweilen ausgesetzt ist.


Es muss also dem Amtsgericht nachgewiesen werden, dass die offenen Verbindlichkeiten vollständig beglichen wurden. Dafür gibt es grundsätzlich zwei Nachweismöglichkeiten


  1. Eine Bestätigung des Gerichtsvollziehers über die vollständige Befriedigung des Gläubigers.
  2. Eine Bestätigung des Gläubigers über die vollständige Befriedigung der Forderung und Zustimmung zur Löschung sowie die Bestätigung des Gerichtsvollziehers über die Gleichheit des eingetragenen Gläubigers


Ist der Nachweis erbracht, erhalten Sie vom zentralen Vollstreckungsgericht einen Löschungsbescheid. Diesen müssen Sie an die Schufa senden, die dann zur Löschung Ihres Schufa Eintrages verpflichtet ist.



Vorzeitige Löschung von Schufa Einträgen bei erledigten bzw. beglichenen Forderungen


Grundsätzlich werden Forderungen - wie oben schon ausgeführt - drei Jahre nach Ausgleich der Forderung gelöscht. Die einzige Möglichkeit eine vorzeitige Löschung zu erwirken ist, dass Sie von Ihrem Gläubiger die Zustimmung zur Löschung erhalten. Kontaktieren Sie also Ihren Gläubiger - eventuell sogar schon vor endgültiger Erfüllung der offenen Forderung - und bitten Sie diesen darum, Ihnen die schriftliche Zustimmung zur Löschung zu geben. Diese überreichen Sie dann der Schufa und erbitten dort die Löschung.


Unbedingte Voraussetzung ist aber die vollständige Begleichung der Forderung. Die Vereinbarung einer Ratenzahlung ist für die Löschung bei der Schufa nicht ausreichend.




Möchten Sie weiterführende Informationen haben, vereinbaren Sie hier einen persönlichen Termin für ein ausführliches Informationsgespräch.
Wir führen weiterhin persönliche Beratungen auch telefonisch oder über Videokonferenzen durch!

 


 


 

 


 

 
 
 
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