SchuldenfreiBerlin
Das ist unser Motto

Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan

Scheitert der außergerichtliche Versuch der Schuldenbereinigung, kann der Schuldner innerhalb von sechs Monaten den Antrag auf Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht einreichen.


Das Insolvenzgericht kann dann nach eigenem Ermessen entscheiden, ob es nun noch den Versuch unternehmen möchte, mit den Gläubigern eine gerichtliche Schuldenbereinigung durchzuführen. Dieser gerichtliche Einigungsversuch ist der nochmalige Versuch mithilfe des Insolvenzgerichts eine Einigung zwischen Schuldner und Gläubigern zu erreichen, um das Insolvenzverfahren zu vermeiden. Der Plan selbst unterscheidet sich in der Regel nicht von dem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan.


Wenn das Insolvenzgericht der Überzeugung ist, dass der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan nicht von den Gläubigern angenommen werden wird, ordnet es sofort die Fortsetzung des Verfahrens über die Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens an.


Ist es der Meinung, dass dieser Aussicht auf Erfolg hat, schickt es allen bekannten Gläubigern den gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan zu und fordert sie auf, dazu innerhalb eines Monats Stellung zu nehmen. Tun dies einzelne oder mehrere Gläubiger nicht, dann gilt dies als Einverständniserklärung mit dem vorgelegten Plan. Aber selbst für den Fall, dass mehrere Gläubiger den Plan ablehnen, kann das Insolvenzgericht auf Antrag des Schuldners diese Ablehnung in eine Zustimmung umwandeln, wenn insgesamt mehr als die Hälfte der Gläubiger zugestimmt hat und die Forderungssumme der zustimmenden Gläubiger ebenfalls mehr als die Hälfte der insgesamt geschuldeten bekannten Forderungen beträgt (sog. "Zahl- und Summenmehrheit").

Wird diese "Zahl- und Summenmehrheit" hingegen nicht erreicht, wird das Insolvenzgericht nun wiederum über die Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens entscheiden.


Ist der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan zustande gekommen entweder weil ihm alle Gläubiger zugestimmt haben oder weil ihre Zustimmung vom Gericht ersetzt wurde, hat er die Wirkung eines Prozessvergleichs und der Schuldner ist bei planmäßiger Erfüllung des Plans von seinen Schulden befreit.  Dies betrifft aber wiederum nur die Schulden, die dem Insolvenzgericht bekannt waren und dementsprechend in den gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan mit aufgenommen worden sind.



Möchten Sie weiterführende Informationen haben, klicken Sie einfach auf die jeweiligen Begriffe oder vereinbaren Sie hier einen persönlichen Termin für ein ausführliches Informationsgespräch.


Wir führen weiterhin persönliche Beratungen auch telefonisch oder über Videokonferenzen durch!

 
 
 
E-Mail
Anruf
Karte
Infos