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Ich habe eine Nachzahlung vom Jobcenter/von Kindergeld/von Lohn auf meinem Konto erhalten, kann ich diese durch eine P-Kontobescheinigung vor Pfändung schützen?

Nachzahlungen vom Jobcenter (ALG 2), von Kindergeld oder von Arbeitslohn können durch eine P-Kontobescheinigung leider nicht vor Pfändung geschützt werden. In diesem Fall müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Vollstreckungsgericht, das heißt dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht, gemäß § 850k Absatz 4 ZPO stellen, damit Ihnen für die Nachzahlung einmalig ein erhöhter Freibetrag bewilligt wird. Sollte die Pfändung vom Finanzamt kommen, muss dieser Antrag dort gestellt werden. Für den Antrag müssen die folgenden Unterlagen vorgelegt werden:

  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate oder Bescheid vom Jobcenter
  • Bescheid über die zu schützende Nachzahlung vom Jobcenter, der Familienkasse oder des Arbeitgebers
  • Pfändungsbeschluss über die bestehende Kontopfändung
  • Nachweise über Unterhaltsverpflichtungen wie Heirats- oder Geburtsurkunden bzw. über vorgenommene Unterhaltszahlungen
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung


Sollten Sie dabei Hilfe benötigen, helfen wir Ihnen gerne.


Sollten Sie weiterführende Fragen zum Pfändungsschutzkonto haben oder schnell eine P-Kontobescheinigung benötigen, kontaktieren Sie uns bitte oder vereinbaren Sie hier einen Termin.




 
 
 
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