SchuldenfreiBerlin
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Was passiert, wenn ich im Monat der Kontopfändung vor Eingang des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bereits Geld abgehoben habe?


Haben Sie in dem Monat, in dem Sie eine Kontopfändung bekommen, bereits Geld von Ihrem Konto abgehoben, steht Ihnen trotzdem noch der komplette Freibetrag von derzeit mindestens 1.178,59 € - zur Höhe des Freibetrags bei Unterhaltsverpflichtungen siehe hier - zur Verfügung. Es ist dabei unerheblich, wie groß die Summe ist, über die Sie zuvor verfügt haben.

Beispiel: Sie heben am 01. des Monats 1.000 € von Ihrem Konto ab und am 20. noch einmal 500 €. Nun geht am 25. bei Ihrer Bank eine Kontopfändung über Ihr Konto ein. Sie können dann in diesem Monat trotzdem noch (bei ausreichendem Guthaben) über Ihren kompletten Freibetrag verfügen.



Sollten Sie weiterführende Fragen zum Pfändungsschutzkonto haben oder schnell eine P-Kontobescheinigung benötigen, kontaktieren Sie uns bitte oder vereinbaren Sie hier einen Termin.




 
 
 
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