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Ich habe mit meinem Ehepartner ein Gemeinschaftskonto. Kann ich dieses auch als P-Konto einrichten?


Ein Gemeinschaftskonto kann grundsätzlich nicht in ein P-Konto umgewandelt werden. Sollte eine Pfändung drohen, sollten Sie dieses deshalb schnellstmöglich in zwei Einzelkonten umwandeln. Die Einzelkonten können dann bei Bedarf wiederum problemlos als P-Konten geführt werden und sind damit bis zur jeweiligen Pfändungsfreigrenze vor Pfändungen geschützt. Sie können Ihrem Ehepartner dann durch das Ausstellen einer Vollmacht wiederum die Möglichkeit eröffnen, über das Guthaben auf Ihrem Konto zu verfügen.

Sollte schon ein Pfändungsbeschluss für Ihr Gemeinschaftskonto vorliegen, ist es unter Umständen möglich einen Freigabebeschluss beim zuständigen Amtsgericht zu erwirken. Dieser sollte aber innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Pfändungsbeschlusses vorliegen, da die Banken nach Ablauf dieser Frist das Guthaben regelmäßig an den Gläubiger auszahlen. Ist die Pfändung allerdings schon vollzogen, d.h. hat die Bank das Geld schon an den Gläubiger überwiesen, ist es sehr schwierig, dieses wieder zurück zu bekommen.

Nach einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll der Pfändungsschutz für Gemeinschaftskonten von Ehepartnern zukünftig deutlich verbessert werden. Sobald dieser Entwurf verabschiedet ist, werden wir Sie umgehend darüber informieren.


Sollten Sie weiterführende Fragen zum Pfändungsschutzkonto haben oder schnell eine P-Kontobescheinigung benötigen, kontaktieren Sie uns bitte oder vereinbaren Sie hier einen Termin.







 
 
 
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