SchuldenfreiBerlin
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Novemberhilfe/Dezemberhilfe

Von den November- und Dezemberhilfen des Bundes profitieren alle Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von temporären Schließungen aufgrund der aktuellen Coronaverordnungen betroffen sind. Antragsberechtigt sind diese, wenn sie den Geschäftsbetrieb einstellen mussten, und somit direkt betroffen sind. Erfasst werden von den Hilfen auch Kulturschaffende. Soloselbständige sind bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro direkt antragsberechtigt. Sie müssen also nicht die Hilfe von Steuerberatern oder Rechtsanwälten in Anspruch nehmen. Sie benötigen dafür lediglich das sogenannte ELSTER-Zertifikat, das Sie auch zur Erstellung Ihrer Steuererklärung verwenden. Genauere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums


 
 
 
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