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Privatpersonen - Verbraucherinsolvenzverfahren

Das Verbraucher- oder Privatinsolvenzverfahren ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren für Privatpersonen. Dieses steht allen Schuldnern offen, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben. (§ 304 Absatz 1 InSO).


Hierunter fallen: Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Schüler, Praktikanten, Studenten, Auszubildende, Angestellte, Rentner und Zivil- und Wehrdienstleistende. Auch ein Geschäftsführer einer GmbH und ein Vorstandsmitglied einer AG sind Verbraucher iSd § 304 InsO, wenn sie nicht gleichzeitig Gesellschafter mit einer Beteiligungsquote von mindestens 50% sind.


Hat ein Schuldner eine selbständige Tätigkeit ausgeübt, dann steht ihm das Verbraucherinsolvenzverfahren auch offen, wenn er im Zeitpunkt des Eröffnungsantrages weniger als 20 Gläubiger hat und gegen ihn keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.


Gehören Sie nicht zum oben genannten Personenkreis, dann steht für Sie als Weg aus den Schulden die Regelinsolvenz zur Verfügung.


Ziel des Insolvenzverfahrens ist die sog. Restschuldbefreiung, das bedeutet, dass Ihnen alle Ihre Schulden erlassen werden, damit Sie ohne jede finanzielle Belastung einen Neustart beginnen können.


Das Verbraucherinsolvenzverfahren gliedert sich in folgende Abschnitte:



Die Restschuldbefreiung erfolgt nach der neuen Gesetzeslage für alle neu eröffneten Insolvenzverfahren drei Jahre nach Eröffnung.




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