SchuldenfreiBerlin
Das ist unser Motto

Außergerichtliche Schuldenbereinigung - Insolvenzvermeidung durch erfolgsorientierte Gläubigerverhandlungen

Unser Anspruch und Ziel ist es, Ihnen alles Nötige an die Hand zu geben, um die Insolvenz möglichst zu vermeiden. Hierfür steht der außergerichtliche Einigungsversuch mit den Gläubigern zur Verfügung.

Die außergerichtliche Einigung ist die Königsdisziplin der Schuldenbereinigung. Hier geht es darum, alle anstehenden Forderungen, z.B. fällige Kreditraten oder unbezahlte Rechnungen zu prüfen, zu ordnen und Regelungen mit allen Gläubigern zu treffen, die es Ihnen ermöglichen diese Schulden angemessen zu begleichen. Schuldner und Gläubiger versuchen gemeinsam, sich auf der Grundlage eines Schuldenbereinigungsplans gütlich zu einigen. 

Wie hoch ein (Teil-)Erlass der Schulden ausfällt und wie die Rückzahlung der restlichen Verbindlichkeiten gestaltet wird, hängt von der individuellen Situation der Schuldnerinnen und Schuldner ab und steht im Ermessen der Gläubiger.

Vorteil des außergerichtlichen Einigungsversuchs:

Außergerichtliche Vergleiche sind für Schuldner und Gläubiger von Vorteil. Beide sparen dabei Geld und Zeit. Es werden keine gerichtlichen Verfahrenskosten fällig. Zudem fällt die Vergleichsquote durch deren Wegfall vergleichsweise höher aus.

Da außer den vereinbarten Ratenzahlungen keinerlei weitere Kosten auf den Schuldner zukommen (gerichtliche Verfahrenskosten) und er auch keinen Weisungen eines Gerichtes oder des Insolvenzverwalters unterworfen ist, ist er bereit, mehr in einen Vergleich zu investieren. 

Und am Ende sind Sie SCHULDENFREI!

 
 
 
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