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Wie läuft ein Privatinsolvenzverfahren ab?


Das Privatinsolvenzverfahren sieht verschiedene Möglichkeiten für den Verbraucher vor, sich mit den Gläubigern zu einigen, wie die Schulden abgebaut werden können. Als erste und im Verbraucherinsolvenzverfahren zwingend vorgeschriebene Möglichkeit ist der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan vorgesehen.

1. Der außergerichtliche Einigungsversuch mit den Gläubigern oder außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan

2.    Scheitern des außergerichtlichen Vergleichs
3.    Antrag beim zuständigen Gericht auf Eröffnung der Verbraucherinsolvenz
4.    Gerichtlicher Einigungsversuch oder gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan
5.    Scheitern des gerichtlichen Einigungsversuchs
6.    Förmliches Insolvenzverfahren: Verwertung des Schuldnervermögens
7.    Wohlverhaltensphase
8.    Restschuldbefreiungsverfahren



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