SchuldenfreiBerlin
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Können auch  Sozialleistungen wie etwa der "Corona-Bonus" geschützt werden?


Auf dem P-Konto können auch weitere - auch einmalige - Sozialleistungen und Geldleistungen für Kinder geschützt werden. Ebenso können Geldleistungen, die zum Ausgleich eines durch Körper- oder Gesundheitsschadens bedingten Mehraufwandes gezahlt werden, geschützt werden. Auch der an Mitarbeiter in zugelassenen Pflegeeinrichtungen ausgezahlte sogenannte "Corona-Bonus" kann durch eine Erhöhung des Freibetrages bis zur festgeschriebenen Höchstgrenze auf einem P-Konto geschützt werden.


Sollten Sie weiterführende Fragen zum Pfändungsschutzkonto haben oder schnell eine P-Kontobescheinigung benötigen, kontaktieren Sie uns bitte oder vereinbaren Sie hier einen Termin.


 
 
 
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