SchuldenfreiBerlin
Das ist unser Motto

News vom 11.06.21: Ab 01. Juli 2021 werden die Pfändungsfreibeträge auf dem P-Konto erhöht!

Dann wird der pfändungsfreie Sockelbetrag von derzeit noch 1.178,59 € auf 1.259,99 € angehoben. Der unpfändbare Betrag für die erste unterhaltspflichtige Person beträgt ab 01. Juli dann monatlich 471,44 € (vorher: 443,57 €). Für die zweite bis fünfte unterhaltspflichtige Person wird der Betrag auf monatlich 262,65 € (vorher: 247,12 €) angehoben.


Ihnen steht also monatlich mehr Geld zur Verfügung! Sie müssen sich dafür einfach nur bei uns eine neue P-Kontobescheinigung ausstellen lassen. Mehr dazu hier.


Vereinbaren Sie noch heute einen kurzfristigen Termin hier oder rufen Sie uns jetzt an unter 030/40363891!



NEWS vom 18.12.20!!!: Verkürzung der Insolvenz auf 3 Jahre endgültig beschlossen!!!

Die schon lange angekündigte Gesetzesänderung zur Verkürzung der Insolvenzlaufzeit von zuvor im Regelfall 6 Jahren auf jetzt nur noch 3 Jahre hat nun auch den Bundesrat passiert und ist damit endgültig verabschiedet. Diese Regelung wird sogar rückwirkend für alle Insolvenzanträge gelten, die ab dem 01.10.2020 gestellt worden sind.

Weitere Informationen zu der Insolvenz und deren Laufzeit finden Sie für Privatpersonen hier und für Selbständige hier.


News vom 30.12.20: Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis Ende Januar verlängert!

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Geschäftsführer wird noch einmal bis Ende Januar verlängert. Voraussetzung ist allerdings, dass ein Antrag auf Gewährung der sog. November- und Dezemberhilfen gestellt worden ist und die betroffenen Unternehmen aufgrund dessen zahlungsunfähig oder überschuldet sind.

 
 
 
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