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Meine Bank hat mir meinen Dispo gekündigt, nachdem mein Konto gepfändet worden ist. Meine danach auf dem Konto eingehende Gehaltszahlung hat sie mit dem Dispo verrechnet. Darf sie das? Kann ich dieses Geld durch Einrichtung eines P-Kontos wiederbekommen?


Die Bank darf aufgrund ihrer AGBs eingehende Beträge mit Ihrem Dispo verrechnen, so dass Ihr Geld leider weg ist. Das bedeutet, dass Sie in diesem Fall erst von der Einrichtung eines P-Kontos profitieren, wenn Ihr Dispo vollständig ausgeglichen ist. Anderes gilt nur für Sozialleistungen. Diese darf die Bank nicht mit Ihrem Dispo verrechnen.
Als bessere Alternative bietet sich Ihnen die Öffnung eines zweiten Girokontos bei einer anderen Bank an, auf das Sie sich Ihr Gehalt einzahlen lassen und das sie dann in ein P-Konto umwandeln. Wenn Sie wissen möchten, welche Banken sich dafür besonders eignen, kontaktieren Sie uns bitte.

 

Nach einem am 22.11.2020 vom Bundestag verabschiedeten Gesetz (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz) soll diese Praktik der Banken aber zukünftig verhindert werden und der Pfändungsschutz von (überzogenen) Girokonten damit deutlich verbessert werden. Dieses Gesetz wird allerdings erst zum 01.12.2021 in Kraft treten. Wir werden Sie vor Inkrafttreten der neuen Gesetzeslage über die damit einhergehenden umfassenden Änderungen informieren.

 

 


 

Sollten Sie weiterführende Fragen zum Pfändungsschutzkonto haben oder schnell eine P-Kontobescheinigung benötigen, kontaktieren Sie uns bitte oder vereinbaren Sie hier einen Termin.

 
 
 
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