SchuldenfreiBerlin
Das ist unser Motto

erste Schritte

Wie werde ich schuldenfrei?  Wie erfolgt mein Weg aus der finanziellen Schieflage?


  • Erstberatung mit persönlichem Kennenlernen und Einschätzen Ihrer persönlichen und finanziellen Verhältnisse: Am Anfang Ihres Weges in die Schuldenfreiheit steht ein intensives Gespräch über Ihre Bedürfnisse. Im Mittelpunkt steht dabei die verständliche Erklärung unserer methodischen Arbeit. Dabei erläutern wir Ihnen genau, welche Handlungsoptionen für Sie bestehen, welche die Vor- und Nachteile der verschiedenen Optionen sind und finden mit Ihnen gemeinsam den für Sie besten Weg aus Ihren Schulden. Diese Beratung erfolgt ausschließlich persönlich, damit Sie Ihren Schuldnerberater kennenlernen können und er sich einen Überblick über Ihre persönliche und finanzielle Situation verschaffen kann. Je mehr Unterlagen und Informationen Sie uns zu diesem Termin mitbringen können, desto besser und genauer können wir gemeinsam Ihren Weg aus den Schulden finden. Anlässlich der momentanen Situation durch die Corona-Pandemie mit den damit einhergehenden  Kontaktbeschränkungen bieten wir zur Zeit wenn gewünscht auch Beratungstermine  per Videokonferenz oder Telefon an.      
  • Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos: Sollte Ihr Konto bereits von einem oder mehreren Gläubigern gepfändet worden sein, können Sie bei uns - soweit noch nicht geschehen - durch Einrichtung eines Pfändungschutzkontos oder kurz P-Kontos je nach Ihren familiären Verhältnissen einen Betrag von derzeit mindestens 1.178,59 € auf Ihrem Girokonto vor Pfändung Ihrer Gläubiger schützen.                                                     
  • Kontaktaufnahme mit den Gläubigern: Danach kontaktieren wir zunächst alle Ihre Gläubiger, um von diesen den aktuellen Stand aller Verbindlichkeiten zu erfahren.
  • Aufstellung aller Verbindlichkeiten: Nachdem wir nun alle Ihre Gläubiger kontaktiert haben, erstellen wir aus diesen Informationen  eine aktuelle Aufstellung aller Ihrer Verbindlichkeiten. Diese benötigen wir zunächst für das Erstellen eines Schuldenbereinigungsplans und die darauf aufbauende Durchführung des im Verbraucherinsolvenzverfahren zwingend vorgeschriebenen außergerichtlichen Versuchs der Schuldenbereinigung, der nach der Vorbereitungsphase den nächsten Schritt Ihres Weges aus der Schuldenfalle darstellt.                   



Möchten Sie weiterführende Informationen haben, klicken Sie einfach auf die jeweiligen Begriffe oder vereinbaren Sie hier einen persönlichen Termin für ein ausführliches Informationsgespräch.


Wir führen weiterhin persönliche Beratungen auch telefonisch oder über Videokonferenzen durch!

 
 
 
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