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Was Passiert mit meinem PKW/Auto, wenn ich in die Insolvenz gehe?


Grundsätzlich gehört Ihr Auto in die Insolvenzmasse und muss damit vom Insolvenzverwalter verwertet werden. Es gibt aber verschiedene Ausnahmesituationen, in denen Sie Ihr Auto trotzdem behalten dürfen.

Auto ist für Berufsausübung notwendig, § 811 Absatz 1 Nr. 5 ZPO

Wenn Sie oder - falls Sie verheiratet sind - Ihr Ehepartner aufgrund der beruflichen Tätigkeit auf Ihr Auto angewiesen ist, dürfen Sie dieses behalten. Davon ist etwa auszugehen, wenn Sie als Vertreter oder Angestellter im Außendienst oder in vergleichbaren Berufsfeldern mit Ihrem eigenen Auto unterwegs sind.

Gleiches gilt auch für den Fall, dass Sie aufgrund Ihrer Arbeitszeiten z.B. im Schichtdienst nicht oder nur mit einem unverhältnismäßigen zeitlichen Aufwand Ihren Arbeitsplatz erreichen können, weil die öffentlichen Verkehrsmittel nicht mehr oder noch nicht fahren. Maßgebliches Kriterium ist hier die "Unzumutbarkeit des Zurücklegens der Wegstrecke auf andere Weise". Geprüft wird demnach, ob Sie Ihren Arbeitspaltz in zumutbarer Weise nicht auch

  • mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder
  • mit einem anderen Fahrzeug (auch z.B. einem Motorroller), das Ihnen zur Verfügung steht, oder
  • zu Fuß erreichen können.


In Berlin ist aufgrund des sehr umfangreichen öffentlichen Personennahverkehrs außerhalb des oben bereits erwähnten Schichtbetriebs eher selten davon auszugehen, dass eine solche Unzumutbarkeit zu bejahen ist. Falls Sie in Brandenburg leben oder arbeiten kann das aber schon ganz anders aussehen. In beiden Fällen ist eine Prüfung des jeweiligen Einzelfalls vorzunehmen.


Körperliche Beeinträchtigung, § 811 Absatz 1 Nr. 12 ZPO

Ebenso dürfen Sie Ihr Auto behalten, wenn Sie oder eines Ihrer Familienmitglieder aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung wie z.B. einer Schwer- oder Gehbehinderung auf das Auto angewiesen ist. Das kann der Fall sein, wenn Sie damit zum Arbeitsplatz fahren, aber etwa auch wenn Sie es für regelmäßige Arztbesuche benötigen.

Sonderfall: Austauschpfändung, § 811a ZPO

Sollte der Schuldner einen PKW in seinem Eigentum haben, den er zwar für seine Berufsausübung benötigt, der aber gleichzeitig einen höheren Wert hat, kann dieser vom Insolvenzverwalter gepfändet werden, wenn er dem Schuldner einen preiswerteren PKW oder den Geldbetrag zum Kauf eines entsprechenden PKW zur Verfügung stellt, sog. Austauschpfändung.

Freigabe durch den Insolvenzverwalter

Weiterhin gibt es die Möglichkeit, dass Ihr PKW durch den Insolvenzverwalter freigegeben wird. Dies geschieht in der Regel, wenn die Kosten der Verwertung den Wert des PKW übersteigen, so dass kein Zugewinn für die Insolvenzmasse zu erwarten ist.
Sollte Ihr Auto aber nicht vollkommen wertlos sein, wird der Insolvenzverwalter die Freigabe oftmals allerdings nur gegen Zahlung eines geringen Betrages Ihrerseits vornehmen.

Wichtig: KFZ-Versicherung beachten!

In Ihre Überlegung, ob Sie eventuell dem Insolvenzverwalter Ihr Auto abkaufen, sollten Sie immer mit einbeziehen, dass der Insolvenzverwalter gemäß § 103 InsO das Wahlrecht hat, die KFZ-Versicherung zu kündigen. Sie müssen also finanziell in der Lage sein, neben den laufenden Kosten für Fahrzeughaltung und -nutzung, gegebenenfalls auch noch einen neuen Versicherungsvertrag aus Ihrem unpfändbaren Einkommen zu bezahlen. Ansonsten droht Ihnen die Zwangsstilllegung Ihres PKW.




 

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