SchuldenfreiBerlin
Das ist unser Motto

Ich erhalte monatlich Pflegegeld, weil ich körperliche Probleme habe. Kann dieses auf meinem P-Konto gepfändet werden?

Gemäß § 54 Absatz 3 Nr. 3 SGB I sind Geldleistungen, die dafür bestimmt sind, den durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand auszugleichen, unpfändbar. Dazu gehört das von der Pflegekasse ausgezahlte Pflegegeld. Um das Pflegegeld auf Ihrem Konto zu schützen, benötigen Sie allerdings eine P-Kontobescheinigung. Sie können sich diese noch heute bei uns ausstellen lassen.



Sollten Sie weiterführende Fragen zum Pfändungsschutzkonto haben oder schnell eine P-Kontobescheinigung benötigen, kontaktieren Sie uns bitte oder vereinbaren Sie hier einen Termin.



 
 
 
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