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Kann mir der Job gekündigt werden, wenn ich in die Insolvenz gehe?


Grundsätzlich ist eine Privatinsolvenz kein Grund für Ihren Arbeitgeber, Sie rechtmäßig zu kündigen. Sie müssen ihn  nicht einmal darüber informieren, dass Sie ein solches Verfahren durchlaufen. Er hat auch kein Recht danach zu fragen,

Schulden sind nämlich nach deutscher Rechtsordnung keine rechtswidrige Verfehlung. Die Privatinsolvenz wurde ja gerade als ein legitimes Mittel für Verbraucher eingeführt, um diesen einen Neustart in ein neues Leben ohne Schulden zu ermöglichen. Würde Ihrem Arbeitgeber aufgrund der Insolvenz ein Kündigungsrecht zustehen, würde dies dieser Idee zuwiderlaufen. Etwas anderes kann dann gelten, wenn noch andere Umstände wie etwa Untreue oder Betrug hinzukommen.


Es gibt aber für bestimmte Berufsfelder Ausnahmen. Bei Personen, die im Beruf mit Geld zu tun haben, erhöhte Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen oder eine gehobene Position besetzen, kann eine Privatinsolvenz zu einem Kündigungsrecht für den jeweiligen Arbeitgeber führen, weil das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr besteht.


Das kann zum Beispiel zutreffen auf Bankangestellte, auf Mitarbeiter der Flugsicherheit oder auch auf Prokuristen mit ihren besonderen Befugnissen in Unternehmen.




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