Ich bekomme Sozialleistungen meines Lebenspartners auf mein Konto eingezahlt. Kann ich diese auch vor Pfändung schützen?
Wenn Sie mit Ihrem Lebenspartner in einer sogenannten "Bedarfsgemeinschaft" in einer Wohnung zusammenleben, können Sie über Ihren Sockelfreibetrag von derzeit 1.178,59 € hinaus noch einen zusätzlichen Betrag in Höhe von derzeit 443,57 € für vom Jobcenter auf Ihr Konto eingezahlte Sozialleistungen auf Ihrem P-Konto schützen. Voraussetzung ist aber, dass Sie Ihrem Lebenspartner nicht zum Unterhalt verpflichtet sind, dass also kein Verwandtschaftsverhältnis besteht.
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